Bei Scheidungen herrscht Anwaltspflicht. Das bedeutet, Anträge kann
nur ein Anwalt stellen, nicht der eigentlich Betroffene. Das bedeutet
aber auch, dass der andere Ex-Ehepartner keinen eigenen Anwalt
zwingend benötigt, er kann dann halt keine eigenen Anträge stellen.
Aber die Scheidung kann trotzdem durchgeführt werden, weil es nur
Einen braucht, der Anträge stellt: Man kann auch geschieden werden,
indem man den Anträgen des Expartners nichts entgegensetzt.
nur ein Anwalt stellen, nicht der eigentlich Betroffene. Das bedeutet
aber auch, dass der andere Ex-Ehepartner keinen eigenen Anwalt
zwingend benötigt, er kann dann halt keine eigenen Anträge stellen.
Aber die Scheidung kann trotzdem durchgeführt werden, weil es nur
Einen braucht, der Anträge stellt: Man kann auch geschieden werden,
indem man den Anträgen des Expartners nichts entgegensetzt.