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  • Alex Kloss

mehr als 1000 Beiträge seit 22.07.2004

Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör.

Was an sich bereits aus dem Rechtsstaatsprinzip folgt, haben die
Urheber unseres Grundgesetzes für wichtig genug erachtet, es noch
einmal gesondert in Art. 103 I GG zu erwähnen. Man bemerke, dass hier
nicht eingeschränkt wird, dass mit "jedermann" nur diejenigen gemeint
sind, die es sich auch leisten können.

Eine solche Einschränkung würde natürlich nicht nur den Grundsatz der
Rechtsstaatlichkeit verletzen, sondern auch den
Gleichbehandlungsgrundsatz aus Art. 3 I GG. Was jedoch noch schwerer
wiegt: die Politik versucht nicht einmal mehr, den Eindruck zu
erwecken, dass es sich noch um einen verfassungsmäßigen Rechtsstaat
und nicht ein Regime zur Unterdrückung des "Prekariats" handelt.

Gute Nacht, Deutschland.

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