brokenlink schrieb am 27.12.2016 17:20:
Twistie2015 schrieb am 27.12.2016 16:47:
aber nicht immer dann, wenn sie anfallen, außerdem kannst du nach dem Auszug manches eben so lassen wie es ist, der Vermieter kann dir ja nicht jede Renovierung usw. auferlegen.
Wenn du in eine Top renovierte Wohnung einziehst dann bezahlst du dafür.
das mag sein, aber in vielen Fällen ziehst du weder in eine top renovierte Wohnung ein noch aus einer aus.
Es gibt da einfach zig Varianten - vom "ich nehme nur einen Mickerbetrag Miete, dafür kümmerst du dich um die Renovierung" bis hin zum "und du bekommst das Vorkaufsrecht"-Modell oder aber natürlich in umgekehrter Richtung "du brauchst dich um nichts zu kümmern, aber zahlst ueppig Miete".
und wie gesagt: du zahlst einfach auch dafür, dass du z.B. wenn du nach zwei Monaten einen Rohrbruch hast, diesen nicht selbst bezahlen musst. Als Pauschalbeispiel - du zahlst eben auch dafür, dass du nicht dauernd etwas zurücklegen musst falls etwas passiert. Das mag manches Mal genau das sein, was du an Miete mehr zahlst, dann bleibt aber noch der Punkt, dass du einerseits schnell die Kurve kratzen kannst, ohne dich um den Verkauf, ggf. mit Wertverlust deiner Immobilie kümmern zu müssen, dass du eben nicht vorher entsprechende Finanzressourcen aufweisen musst um an die Immobilie zu kommen und dass du für manches eben nur entfernt zur Zahlung herangezogen werden kannst, sondern sogar die Miete mindern kannst (
http://www.mietminderung.org/mietminderung-baulaerm/