Wenn man einen einklagbaren Anspruch hat und dieser so nicht zusäztlich auf andere Einkommenformen angerechnet werden kann (also wie früher auszahlbar ist) , gehe ich mit dir voll mit. Nur leider hast du diesen nicht. Du bekommst diesen Anspruch jetzt schon gekürzt wenn du z.B. deinen Lebensabend in Südostasien verbringen willst.
Was du mit dem gegenwärtigen Konstrukt durchsetzen willst, ist _eventuelle_ Sozialleistungen als Vermögen deklarieren. Die gleiche Begründung könntest du auch für ALG1+ALG2 anwenden.