Klaus N schrieb am 28.12.2016 14:56:
Markus Müller schrieb am 28.12.2016 11:49:
Die Rentenansprüche können nicht zum Vermögen hizugezählt werden, da die Ansprüche erst noch erwirtschaftet werden müssen. Und auch hier belegt Deutschland in der EU einen hinteren Platz, vergleiche z.B. http://www.br.de/nachrichten/rente-europa-vergleich-100.html
Vorsicht, dünnes Brett, denn das gilt natürlich ebenfalls für Ansprüche aus privaten Rentenversicherungen (die zum Vermögen gezählt werden, jedenfalls bei der Bundesbank). Und nach dieser Logik dürften Aktien ebenfalls nicht zum Vermögen gerechnet werden, weil der Wert der Aktien sich nach dem Barwert der zukünftigen Dividenden bemisst (und die sind ähnlich mit Unsicherheit behaftet, wie die zukünftigen Renten, und im Unterschied zur Rente gibt es keinen Rechtsanspruch auf Dividenden)
So stimmt das nicht. Aktien stellen eine Beteiligung an einem Unternehmen dar. Diese Unternehmen existieren und der Gegenwert drückt sich im Aktienkurs aus. Ebenso verhält es sich mit Ansprüchen gegen die privaten Rentenversicherungen. Für die Werte müssen Banken und/oder Versicherungen Gegenwerte halten. Dagegen wird die gesetzliche Rente fast ausschließlich im Umlageverfahren ausgeschüttet. Sieht man vom "Bestandsschutz" Äterer ab, denen kurz vor der Rente nicht mehr ihre Ansprüche gestrichen werden können, sind diese Ansprüche durch nichts gedeckt und können von Politikern fast nach Belieben gekürzt werden.
Das Argument der Ansprüche gegen die gesetzliche Rentenversicherung wird von Politikern gern zum Schönrechnen des Vermögens von Deutschen verwendet. Aber es ist nichts anderes als eine postfaktische Lüge.