Markus Müller schrieb am 28.12.2016 12:12:
http://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesamtwirtschaftUmwelt/Preise/Verbraucherpreisindizes/Methoden/methodisches.html.
Wer sich da tiefer reinliest, dem kann es nur grausen.
So sind z.B. die Gesundheitskosten nur mit ca. 45 Promille am Wägungsschema beteiligt. AFAIR liegt dies daran, daß nur die privaten und nicht die gesetzlichen Beiträge zu Kranken- und Pfelgeversicherungen bei Verbraucherkosten berücksichtigt werden.
Hmmm. trickreich. Wenn es 2% Gehaltserhöhung als Inflationsausgleich (nicht als Produktivitätsfortschritt) gibt, und der Beitragssatz zur GKV gleich bleibt, dann müssten eigentlich 2% von sagen wir mal 14% in irgendeinem Index berücksichtigt werden, denn die reale Kaufkraft des Verbrauchers sinkt um diesen Betrag. Ob das der Verbraucherpreisindex sein muss, darüber müsste ich noch mal nachdenken (dagegen spricht u.a., dass knapp die Hälfte ja Kosten des Arbeitgebers sind und dass Beiträge keine Preise sind)