http://www.hartz4hilfthartz4.de/zuzahlungsbefreiung/
Zuzahlungsbefreiung beantragen bei Hartz IV: Wie geht das?
Ist bei Hartz-IV-Empfängern die Belastungsgrenze von jährlich 98,16 Euro – bzw. bei chronisch Kranken 49,08 Euro – erreicht, so kann ein Antrag auf die Befreiung von gesetzlichen Zuzahlungen gestellt werden. Dazu müssen sie einen entsprechenden Vordruck zur Befreiung für die gesetzliche Zuzahlung ausfüllen, den sie bei Ihrer Krankenkasse einfordern bzw. herunterladen können.
Das geht bei den meisten GKVs sogar rückwirkend bis 4 Jahre! Die Belastungsgrenze beträgt also für einen Kranken € 8,18, für einen chronisch Kranken € 4,09 im Monat.
Zudem gibt es den Sonderbedarf:
http://www.hartziv.org/sonderbedarf-darlehen.html
Arzneimittel
Ein anzuerkennender Sonderbedarf liegt etwa bei nicht verschreibungspflichtigen Arznei- und Heilmitteln vor, die von dem erkrankten Leistungsbezieher laufend benötigt werden. Weil sie nicht verschreibungspflichtig sind, werden die Kosten nicht von der Krankenkasse getragen. Da der in der Regelleistung enthaltene Anteil für die Gesundheitspflege lediglich die üblichen Kosten abdeckt, kann ein Sonderbedarf in Höhe des finanziellen Mehrbedarfs für den Erwerb dieser Medikamente zu gewähren sein (für die Übernahme der krankheitsbedingten Kosten als Sonderbedarf etwa Landessozialgericht NRW, Urteil v. 21.12.2007, L 19 B 134/07 AS ER).
Haushaltshilfe für Rollstuhlfahrer
Zur Sicherung eines menschenwürdigen Daseins kann auch für Rollstuhlfahrer Sonderbedarf in Betracht kommen, wenn sie bestimmte notwendige Tätigkeiten im Haushalt nicht ausüben können und keine anderweitige Unterstützung erhalten. Unter solchen Bedingungen kann ein laufender Bedarf an einer Haushaltshilfe entstehen.