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Avatar von Rei123
  • Rei123

571 Beiträge seit 21.07.2012

Erbschaftssteuer ist verfassungsmäßig heikel

Mal ganz ohne Neiddebatte:

Alles, was vererbt wird, wurde vorher schon vollständig versteuert. Durch das Tod, der nicht vermeidbar ist, wird voll versteuertes Vermögen noch einmal steuerpflichtig. Das ist eigentlich im Grundgesetz verboten (Doppelbesteuerung). Außerdem ist Tod ein juristisch schlechter Auslöser für Steuern, dann kann man auch gleich Atmen besteuern.

Um das heikle Thema juristisch zu umgehen gibt es auch die hohen Freibeträge. Damit begründet man dann, dass es ja keine so richtige Steuer ist, weil es die meisten nicht trifft....ganz dünnes Eis.

Steuern sollten auf erarbeitete Gewinne laufen. Da liegt das eigentliche Problem, zu früh, zu hoch, bei hohen Einkommen nicht hoch genug, etc.

Die Begründung, dass Kind A Steuern zahlen muss, weil seine Eltern fleißig und sparsam waren, während das Kind B keine Steuern zahlen muss, weil seine Eltern kein Haus erarbeitet haben, ist schief. Kein Kind kann etwas dafür, keiner hat etwas geleistet.

Steuerlicher und sozialer Ausgleich muss über die eigene Leistung laufen, nicht die post-mortem-Besteuerung der Vorfahren

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (15.05.2023 11:39).

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