So unsinnig die Erbschaftssteuer vor dem Hintergrund des Stiftungsunwesens auch sein mag, so ist das Argument der Doppelbesteuerung dennoch falsch.
Wie oft etwas versteuert wird, wird immer bei dem angefangen zu zählen, der das Geld bekommt.
Ist bei einer banalen Lohnzahlung genau dasselbe. Der Arbeitgeber hat das Geld zuvor versteuert und der Arbeitnehmer versteuert es noch mal.
Daher wird eine Erbschaft genau einmal besteuert.