Nein.
Besteuert wird eben nicht das bereits versteuerte Vermögen. Sondern besteuert wird ein Besitzübergang. Ansonsten wäre beispielsweise die Grunderwerbssteuer auch problematisch, da ja auch hier, zumindest im privaten Bereich, bereits versteuertes Vermögen auf Käuferseite verwendet wird.
Verfassungsrechtlich Problematisch ist bei der Erbschaftssteuer nur, dass unterschiedliche Vermögenarten unterschiedlich bewerten werden und dies mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz kollidiert.