blu_frisbee schrieb am 12.09.2017 16:56:
...Korruption impliziert, daß ein Amtsträger eine Dienstpflichtverletzung gegen materiellen Vorteil begeht. ...
...Definition des StGB sein.
Dann können sich alle Beteiligten sowieso den Heiligenschein aufsetzen. Die Akteure sind
--Politik (Der Gesetzgeber kann nicht für die Folgen seines Unfugs drankommen, bestenfalls Abwahl und dann finden sich im Grauen Sektor genügend Polstersesselchen. Landeslottodirektor oder sowas),
--Beliehene (Ersatzkassen; dieser Trick schafft Freiheit vom Besoldungsdeckel und disziplinarrechtlichem Regreß)
--und Privatwirtschaft. Wo man von "Compliance" redet und meint, 'laßt Euch nicht erwischen'.
Geht also ins Leere.
Nur, wo man auf staatliches Handeln per se setzt, muß man auch für Besserbetuchte die Schlupflöcher stopfen. Sonst gibts Zweiklassenmedizin. Und über kurz oder lang scheint man trotzdem irgendwie bei Rationierung und Triage zu landen wie mW in Großbritannien.