Ich habe mich im Vorfeld einer Dach-Asbestsanierung über die Möglichkeit der steuerlichen Absetzbarkeit als "Außergewöhnliche Belastung" informiert. Ein potenzieller Gutachter sagte mir klipp und klar, dass er solche Asbestgutachten nicht mehr mache, weil die Finanzämter das letztlich doch nicht anerkennen, nach dem Motto: Warum muss man denn ein funktionierendes Dach ersetzen?