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  • jo_backinTown

mehr als 1000 Beiträge seit 06.02.2020

"politisch Verfolgte genießen Asylrecht"

Art 16a GG. Gilt allerdings nur noch für Araber und Schwarzafrikaner ohne Pass und Identität. Das örtliche Sozialamt kümmert sich dann um die nachziehende Großfamilie sowie deren lebenslange Vollversorgung.

Wirklich politisch Verfolgte haben hier nichts zu suchen. Weiße schon mal gar nicht.

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