> Rentenansprüche werden denen langjähriger Facharbeiter gleich gestellt.
Wenn schon der Pass auf der beschwerlichen Reise verloren wurde und
nur das Smartphone samt Ladekabel gerettet werden konnte, dann ist es
doch unzumutbar, die Rentenversicherungszeiten im Ausland
nachzuweisen.
Es ist doch offensichtlich, dass einfach pauschal angenommen werden
muss, dass die Ankömmlinge vom 14. Lebensjahr an
sozialversicherungspflichtig berufstätig waren und dass diese
Versicherungszeiten von der Gesetzlichen Rentenversicherung
anzuerkennen sind!
Würde man anders verfahren. würde womöglich die Rente noch zu einem
Einreisehindernis für ältere Ankömmlinge.
Schließlich wollen die Kinder der Deutschen gerne ihre Rentenbeiträge
zahlen, dass die Ankömmlinge eine ordentliche Rente bekommen.
Wenn schon der Pass auf der beschwerlichen Reise verloren wurde und
nur das Smartphone samt Ladekabel gerettet werden konnte, dann ist es
doch unzumutbar, die Rentenversicherungszeiten im Ausland
nachzuweisen.
Es ist doch offensichtlich, dass einfach pauschal angenommen werden
muss, dass die Ankömmlinge vom 14. Lebensjahr an
sozialversicherungspflichtig berufstätig waren und dass diese
Versicherungszeiten von der Gesetzlichen Rentenversicherung
anzuerkennen sind!
Würde man anders verfahren. würde womöglich die Rente noch zu einem
Einreisehindernis für ältere Ankömmlinge.
Schließlich wollen die Kinder der Deutschen gerne ihre Rentenbeiträge
zahlen, dass die Ankömmlinge eine ordentliche Rente bekommen.