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  • Theodem

mehr als 1000 Beiträge seit 27.08.2015

Selbstauskunft genügt

Noch mal langsam zum mitschreiben (nicht, dass dieser Aspekt in der
Vergangenheit nicht schon oft genug hervorgehoben würden): Die
deutschen Behörden prüfen also in keinster Weise, ob die Ankömmlinge
wahrheitsgemäße Angaben machen, nicht einmal eine grobe
Plausibilitätsprüfung findet statt. Es wird einfach unbesehen
geglaubt, was die Ankömmlinge sagen oder auf ihren Antrag geschrieben
haben.
Ein Pass oder Identitätsnachweis wird dabei nicht verlangt.

Anschließend gibt es dann einen vollständigen, unbegrenzten
Aufenthaltstitel, der zum Nachzug beliebiger vieler echter oder
vorgeblicher Familienmitglieder berchetigt. Alle diese Menschen haben
vom ersten Tag an Anspruch auf Zahlungen in Höhe von im Mittel rund
600 € pro Monat und Familienmitglied, bei einer zehnköpfigen Familie
aus echten und unechten Verwandten sind das immerhin rund 6000 €,
netto versteht sich. 

Und das Ganze ohne dass irgendwelche Bemühungen des Ankömmlings um
Integration, Spracherwerb, Qualifikation, etc. verlangt würden. Das
wäre für den Ankömmling auch kontraproduktiv, denn sobald Aussicht
besteht, dass er irgendwas gelernt hat und arbeiten kann, müsste er
sich den ganz normalen Zumutungen der JobCenter stellen. Wenn er aber
als "nicht vermittelbar" gilt, machen sich die Mitarbeiter der
JobCenter die Sache einfach und lassen den Ankömmling in Ruhe. Und
falls doch nicht, knurrt der Ankömmling einfach mal, dass er weiß, wo
des Sachbearbeiters Haus wohnt und schon überlegt sich der
Sachbearbeiter, ob er genug Gehalt bekommt, um seine eigene Haut zu
riskieren.

Es gibt also für Ankömmlinge in Deutschland, die nicht tatsächlich
aus Syrien kommen eine extrem starke Motivation zu lügen. Ein echter
Pass kostet in Syrien rund 110 €, das ist weniger, als was ein
Mobiltelefon kostet und dieses Papier garantiert derzeit in
Deutschland einen unbegrenzten Aufenthaltstitel. Gemessen an den
Kosten der Schleppung, wo schon die Passage übers Mittelmeer 2000 €
kostet, ist das ein Bagatellbetrag. Für Personen, die tatsächlich aus
Syrien stammen, gibt es daher nicht den kleinsten Grund, auf einen
Pass zu verzichten oder selbigen gar zu vernichten. Im Gegenteil, ein
echter syrischer Pass ist wie ein VIP-Ticket im Vergnügungspark, man
kann sich überall vorne anstellen. 

Dem gegenüber haben Personen, die nicht aus Syrien stammen eine
starke Motivation, eben gerade keinen Pass zu haben. Denn ohne Pass
kann man immer noch behaupten, aus Syrien zu stammen. Selbst wenn man
kein arabisch spricht, kann man sich immer noch behelfen, indem man
einfach nur Englisch spricht. Ein Pass ist ja, wie bereits gesehen,
nicht erforderlich. Es reicht, wenn man sagt oder in den Antrag
schreibt, dass man aus Syrien kommt. Unterschiedlichen Quellen
zufolge haben rund 80% der Ankömmlinge keinen Pass. Bei allen
Personen ohne Pass darf und muss man davon ausgehen, dass sie bei
Identität und Herkunft lügen. Die Vorteile, die sie aus einer Lüge
ziehen, sind einfach zu groß um die Annahme wahrheitsgemäßer Angaben
zu rechtfertigen. Selbstverständlich ist auch mit falscher Identität
der Familiennachzug kein Problem, denn man muss einfach nur die
Identität der Familienmitglieder anpassen (einen falschen Namen
können sich sogar Kinder merken).

Analoges gilt übrigens für Eritrea, für die Personen, die aufgrund
der Hautfarbe Probleme haben, als Syrer durchzugehen.

Nach verschiedenen Quellen haben etwa 80% der Ankömmlinge keinen
Pass.

Es macht allerdings wenig Unterschied, ob man den Personen ohne Pass
nun glaubt oder nicht. Denn selbst wenn man ihnen nicht glaubt, kann
man sie (ohne ihre Mitwirkung) doch nicht abschieben. Man weiß
schließlich nicht wohin und ihre Herkunft kann man erst recht nicht
nachweisen, um die notwendigen Reisepapiere zu erhalten. Sie müssen
also dauerhaft in Deutschland geduldet werden und aufgrund des
höherrangigen Rechts auf Familie (Artikel 6 GG) können sie auch trotz
offensichtlichen Identitätsbetruges ihre Familie nachholen. Die
einzige Einschränkung, die man derzeit machen kann, ist die
Beschränkung der Versorgung auf die Gewährung von Sachleistungen. Das
ist für die Träger jedoch deutlich aufwändiger als Geldleistungen und
damit auch deutlich teurer, weshalb die meisten Träger darauf
verzichten.

Man kann auch den Sachberarbeitern im BAMF keinen Vorwurf machen.
Wenn kein Pass da ist, gibt es schließlich nichts zu prüfen. Das
wiederum kann man auch nach drei Tagen Ausbildung lernen. Daher kann
man auch gleich alle Personen ohne Pass gleich behandeln, da für alle
das Ergebnis dasselbe ist: Sie dürfen letztlich alle dauerhaft in
Deutschland bleiben. Ob man den Antrag anerkennt oder ablehnt ist im
Ergebnis völlig egal, der Unterschied ist nur für die Statistik. Und
die Ablehnung macht den Sachbearbeitern viel mehr Arbeit (mit den
ganzen fruchtlosen Versuchen einer Abschiebung).

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