"Sturz der Regierung" ist in der deutschen Sprache die Umschreibung für den Begriff Putsch. Wer diese Umschreibung nutzt, tut dies in voller Absicht oder in völliger Unkenntnis.
Such es dir aus.
Diese Damen und Herren gehören weg von der Regierungsbank und vor den Richter - zuallererst natürlich Herr Scholz selbst wegen cum-ex etc. alleine schon.
Was weder ein Josef W., noch all die anderen zu entscheiden haben, vielmehr die zuständige Staatsanwaltschaft und vor allem auch das Parlament, da es sich bei den Mitgliedern der Regierung in der Regel auch um Abgeordnete handelt, die nach Art. 46 Abs. 2 GG Immunität genießen. Weder die eine, noch die andere Institution der Bundesrepublik Deutschland sieht hierfür irgendwie erkennbar eine Veranlassung, lediglich Josef W. und eine unbekannte Anzahl weiterer Personen. Weiterhin gibt es in der Bundesrepublik aus gutem Grund nur ein Individualrecht. Eine Gruppenhaftung "der Regierung" ist daher undenkbar.
Eine Gerichtsbarkeit im Rahmen der Grundordnung unseres demokratischen Rechtsstaats gegen "die Regierung" wird es nicht geben und das weiß Josef W. auch. Sein rhetorisches Konstrukt, dass diese Damen und Herren "weg von der Regierungsbank und vor den Richter gehören", ist demnach nur im Rahmen einer Sondergerichtsbarkeit vorstellbar.
Sie - SIE - sind es, der mal nachdenken sollte über Demokratieverständnis und Justiz.
In der Antwort auf meinen sarkastischen Einwurf relativiert Josef W. seine Aussagen seinen ursprünglichen Post. Ist er beim Verfassen seines ursprünglichen Posts etwa auf seiner Tastatur ausgerutscht?
Man weiß es nicht.