In Deutschland ist die Haftung im AtG festgeschrieben. Nach deutschem Haftungsrecht haften Atomkraftwerk-Betreiber oder Kernkraftwerk-Betreiber (somit nicht die Hersteller) unabhängig von etwaigem Verschulden nach der sogenannten Gefährdungshaftung in unbegrenzter Höhe und somit mit dem gesamten Vermögen (§ 31 Abs.1 AtG). Die Versicherungssumme für Atomkraftwerke und Kernkraftwerke beträgt jedoch “nur” 256 Mio EUR je Atomreaktor.
Deshalb sind die in DE auch so sicher. Für einen GAU müssten sie selber haften, deshalb macht da keiner Quatsch.
http://vdmf.de/versicherungen-und-finanzen/spezialversicherung/atompool/