Auch wenn ein solcher Vorgang regelkonform sein mag, so zeugt allein schon der Versuch von einer ungeheuren Respektlosigkeit vor unserer Demokratie. "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus" heißt es in einem nicht ganz unwichtigen Artikel des Grundgesetzes, und das Volk hat gerade seinen aktuellen Willen bekundet.
Ich schlage vor, stattdessen darüber zu diskutieren ins Grundgesetz aufzunehmen, dass in der Übergangsphase, wenn ein neuer Bundestag gewählt wurde, nur noch Verwaltungsaufgaben wahrgenommen werden dürfen und keine neuen Gesetze verabschiedet oder gar so etwas besonders schwerwiegendes wie eine Grundgesetzänderung. Ganz einfach weil ich den alten Bundestag nicht mehr dafür demokratisch legitimiert halte. Diese spezielle Änderung würde ich sogar in der Übergangszeit akzeptieren, da das deren Bedeutung nochmal auf besondere Weise unterstreicht.