Ich verstehe das Argument, aber es ist einfach anders geregelt.
Das Mandat des alten Bundestages endet mit der Konstituierung des neuen und nicht mit der Wahl, es wird auch damit nicht "ungültig". Der Fokus liegt auf der Handlungsfähigkeit des Parlaments und nicht in einer sofortigen Umsetzung des Wahlergebnisses. Die Frist zur Konstituierung des neuen Bundestages könnte man mit Zweidrittelmehrheit ändern, aber ich wüsste nicht, dass das irgendjemand vor hat. Ein nicht mehr voll handlungsfähiges Parlament, das quasi nur noch geschäftsführend tätig werden kann, will auch keiner. Die Konstituierung kann ja auch scheitern, wie wir gerade erst in Thüringen erlebt haben, wo mehrere Anläufe erforderlich waren.
Stünde der "Wählerwillen" über allem anderen, dann müsste man ja in erheblich kürzeren Abständen das Parlament neu wählen - praktisch vor jeder größeren politischen Entscheidung. Das 4-Jahre Intervall ist ein Kompromiss zwischen Regierungsfähigkeit und demokratischer Teilhabe. Das gleiche gilt für die 30-Tage Frist zwischen Feststellung des Wahlergebnisses und der Konstituierung des neuen Bundestages. Das ist alles nicht in Stein gemeißelt, aber es hat sich bewährt.
Aber da Sie in einem anderen Post geschrieben haben, dass Sie sowieso nicht an die Wirksamkeit von Wahlen glauben, verstehe ich die ganze Aufregung sowieso nicht. Das ist höchst widersprüchlich.