Zirkon schrieb am 20.11.2024 14:01:
Aber darum geht es nicht. Streumunition ist eben gut geeignet, leicht oder kaum gepanzerte Ziele wie Flugzeuge und Hubschrauber unter freiem Himmel anzugreifen. Blindgänger auf rein militärisch genutztem Gebiet sind da aber eher ein "Bonus" als ein Nachteil und gefährden erst mal keine Zivilisten.
Gegen zivile Ziele jedoch sieht die Sache ganze anders aus. Da ist es blanker Terror.
Nur dass sich immer nur arg begrenzt kontrollieren lässt, ob die Blindgänger nur auf rein militärisch genutzem Gebiet herunter kommen. Nebenher bemerkt können hier Zivilisten sehr wohl gefärdet werden, auch wenn die in den allermeisten Fällen nur unter Duldung des Militärs auf dem Gelände unterwegs sind.
Dass ein gezielter Angriff auf reine Wohngebiete, insbesondere Völkerrechtlich, noch einmal schwerer zu beurteilen ist, da bin ich vollkommen bei dir. Gemäß meiner persönlichen Wahrnehmung unterscheidet sich der Krieg in der Ukraine nicht maßgeblich von anderen Konflikten, so dass es im Bereich des Möglichen ist, dass entweder a) Geschosse auf Grund von Ungenauigkeiten das falsche Ziel getroffen haben oder b) sich hier eben doch militärische Ziele im vermeidlich zivilen Gebiet befunden haben. Neben natürlich der Möglichkeit, dass die zivilen Opfer mindestens billigend in Kauf genommen wurden. Die konkrete Beurteilung der Fälle überlasse ich jedoch den Personen vor Ort.
Um dann mal wieder auf den Ursprungspost zurück zu kommen: Was mir hier halt negativ aufgefallen ist, war dass die Streumunition im einen Artikel als "umstritten" und im anderen als "geächtet" bezeichnet wurde. Diese Beurteilung würde ich als allgemeiner betrachten, als den konkreten Anlass, aus dem über diese Waffengattung berichtet wurde.