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  • Verdummnix

827 Beiträge seit 01.07.2013

"Die Drohung mit der Vernichtung würde entwertet...

...weil man mit der eigenen Vernichtung rechnen müsste."

Das funktioniert aber nur mit Akteuren, wo auf beiden Seiten ein normaler, gesunder Selbsterhaltungtrieb existiert.

Wenn eine der beiden Seiten diesen nicht besitzt - z.B., weil sie der Meinung ist, daß Art und Umstände ihres Todes sie zum "Märtyrer" machen und ihr himmlische Belohnung im "Paradies" verheißen - ist die Drohung der Vernichtung gegenstandslos.

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