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  • ere

58 Beiträge seit 16.09.2003

Atomwaffen sind auch morgen noch legal

Atomwaffen sind ab morgen verboten, sagt der Titel, tatsächlich sind Atomwaffen für jedes Land, das dem Atomwaffenverbotsvertrag beitreten will, bereits heute und unter dem Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen verboten. Für die fünf Atommächte USA, China, Frankreich, Grossbritannien und Russland, für welche letzterer Vertrag eine Ausnahme vorsieht, ändert sich dagegen nichts. Für sie sind Atomwaffen grundsätzlich unter dem Nichtverbreitungsvertrag legal und den Atomwaffenverbotsvertrag, unter dem sie verboten wären, werden sie nicht beitreten. Das humanitäre Völkerrecht, zu dem der Autor den Atomwaffenverbotsvertrag zählt, ist eben, anders als der Artikel sagt, nicht als gesamtes Völkergewohnheitsrecht, welche auch ohne vertragliche Verpflichtung gültig wäre. Völkergewohnheitsrecht sind nur einzelne, allerdings zahlreiche Bestimmungen des humanitären Völkerrechts. Dass das Verbot von Atomwaffen dazu gehörte, ist allerdings angesichts der unter Staaten weit verbreiteten grundsätzlichen Akzeptanz von Atomwaffen sehr unwahrscheinlich (da Völkergewohnheitsrecht nur dann entstehen kann, wenn es zwischen den Staaten mindestens eine gemeinsame Überzeugung gibt, dass die zur Frage stehende Regel Recht sei).
Da nicht alles humanitäre Völkerrecht ist und schon gar nicht das Verbot von Atomwaffen Gewohnheitsrecht, ist es auch kein Widerspruch, wenn die Bundesregierung auf die Einhaltung des humanitären Völkerrechts durch die Soldaten der Bundeswehr verweist aber gleichzeitig dem Atomwaffenverbotsvertrag nicht zustimmt.

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