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  • nervensäge_FH

mehr als 1000 Beiträge seit 28.11.2018

Re: ...aber sie lieben doch alle... alle Menschen! (kT)

Garander schrieb am 21.01.2021 13:10:

Natürlich, in Deutschland kommt man sogar ins Gefängnis wenn man anderen eine Atomwaffe auf den Kopf haut.

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 307 Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie
1) Wer es unternimmt, durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeizuführen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
(2) Wer durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeiführt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert fahrlässig gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.
(3) Verursacht der Täter durch die Tat wenigstens leichtfertig den Tod eines anderen Menschen, so ist die Strafe
1.
in den Fällen des Absatzes 1 lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren,
2.
in den Fällen des Absatzes 2 Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
(4) Wer in den Fällen des Absatzes 2 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Mindestens 5 Jahre, wow, das schreckt ab. Da wird sich das so manche*r Terrorist*in 3x überlegen, ob er / sie / es das riskiert. Oder ob man wie in Tschernobyl mit dem Reaktor herumspielt.

Schön, dass man im deutschen Strafrecht auch an solche extrem seltenen Fälle denkt, aber das könnte man genauso gut mit dem konventionellen Recht handhaben. Zumal bei den bekannten Folgen §307 StGB gegenüber anderen Strafvorschriften (Tötungsdelikte §211, §212 und §222 StGB) zurücktreten wird.

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