Du hast zwar Recht was die Beteiligung an völkerrechtswidrigen Kriegen anbelangt, aber ius in bello und ius ad bellum sind zwei paar Schuhe. Völkerrecht und humanitäres Völkerrecht (Kriegsvölkerrecht) behandelt verschiedene Dinge, das erste das Recht zur Kriegsführung, letzteres die Regeln der Kriegsführung...