Wagenrecht schrieb am 12.02.2022 19:23:
Bei der Thematik der Berichterstattung über Unfälle zwischen Kraftfahrern und Radfahrern wird ein strukturelles Problem deutlich. Die Polizei lügt strukturell. Also in bestimmten Zusammenhängen doch generell.
Die Formulierungen der Presseabteilungen, die gerne dann von den Medien 1:1 übernommen werden, entstammen Textbausteinen. Radfahrer werden nicht über- oder angefahren. Sondern es kommt zu einer Berührung zwischen Kraftfahrzeug und Radfahrendem und der Radfahrende stürzt. Er ist halt zu doof zum radfahren, den Kraftfahrer gibt es nicht, nur das Kraftfahrzeug, der Radfahrende hingegen ist eine Person und Personen machen Fehler. Der Autofahrer hat ihn stets übersehen, niemals nie aber nicht hingeschaut, was ja sowieso Aufgabe der Radfahrer ist. Oder der Kraftfahrer wurde geblendet, die Sicht war verdeckt, was auch immer. Jedenfalls kann der Kraftfahrer nichts dafür, der Vorgang ist passiver Natur oder sonstwie außerhalb des Einflusses des Kraftfahrers, der Opfer ist, Sichtfahrgebot gibt es nicht. Und so weiter.
Die Definition von Textbausteinen findet auf höherer Ebene statt. Eine Ebene, auf die die Autoindustrie Einfluss hat. Es sind nicht nur die Eigeninteressen der Polizei im Spiel, auf die sich der verlinkte Artikel konzentriert.
Das mag manch Radhasser gefallen. Bis er selber in anderen Zusammenhängen von strukturellen Lügen betroffen ist. Dann ist das Geschrei groß.
Hört sich irgendwie an, als wenn da ein Radfahrer den Autofahrern den Krieg erklärt hätte und das ist für mich absurd... ...als wenn Autofahrer, Polizei und Wirtschaft Jagd auf Radfahrer machen würden?
Aber mal abgesehen davon: Fakt ist, dass du als Autofahrer fast immer Teilschuld bei einem Zusammenprall mit Fußgänger/Radfahrer bekommst.
Eine Kollegin hat letzte Woche beim Einbiegen einen entgegenkommenden Radfahrer bei völliger Dunkelheit, er ohne Licht und im Volltarnanzug auf der falschen Straßenseite mit über 30km/h auf der Motorhaube gehabt. Sie selbst war beim Abbiegen höchstens 10km/h schnell... ...und hat die üblichen 25% Teilschuld dafür bekommen.
Der einzige -mir bekannte Fall- bei dem ein Autofahrer 0% Teilschuld kriegte war, als der Radfahrer innerorts eine gerade Bundesstraße unvermittelt 5m vor dem Autofahrer ohne Handzeichen die Fahrbahn wechseln wollte. Radweg und Straße waren durch einen 15cm hohen Bordstein getrennt.
Ich kann dir sagen, dass ich in einer der Top 5 der fahrradfreundlichsten Städte groß gworden bin. In unserer 75.000 Einwohner Stadt gibt es aufgrund der Fahrradfreundlichkeit nur ein sehr rudimentäres Öffi-system, weil man dort ALLES, wofür man kein Auto braucht mit "der Fietse" abfährt.
Und ich kann dir sagen, dass man in unserer Stadt sehr wohl weiß, dass man als Fahrradfahrer so gut wie nie Vollschuld kriegt, aber auch klar hat, dass man im Falle des Falles immer den Kürzeren zieht.
Und schon jeder Erstklässler in unserer Stadt, kennt z.B. den "toten Winkel", weiß um die Gefahr, auf der falschen Straßenseite zu fahren, und hat internalisiert, dass Blickkontakt IMMER wichtiger ist als eine "grüne Ampel"! ... ...aber keiner von uns käme auf die abstruse Idee, den Autofahrern den Krieg erklären zu müssen!
Um`s kurz zusammenzufassen:
Du hast dir mit diesem Beispiel offensichtlich etwas zusammengeschwurbelt, was gerade überhaupt nicht als Beispiel für voreingenommene Polizeiarbeit taugt!
Glaub mir, wer als Autofahrer einen Fahrradfahrer vom Sattel holt, hat IMMER schlechte Karten vor dem Recht und vor seinem Gewissen, egal, ob er 0%, 25% oder 100% Schuld am Unfall hat... ...das ist halt aufgrund der Naturgesetze so !