Wagenrecht schrieb am 12.02.2022 22:11:
Ihr Beitrag ist ein ganz anderes Thema und daher ist es natürlich auch falsch, daraus darauf zu schließen, dass mein Beitrag falsch sei. Diese Fehlbewertung bleibt dann auch nicht die einzige.
Nun zu dem neuen Fass, dass Sie aufmache: richtig wäre, wenn Kraftfahrer wie zum Beispiel in Holland grundsätzlich mindestens 50% der Unfallschuld bekämen.
Aus drei Gründen:
1.) Kraftfahrer bringen ein immenses Risiko ins Spiel, auch wenn sie angeblich den Unfall nicht verursacht haben, so erhöhen sie immer fahrzeugbedingt das Risiko sehr stark. Das nennt man Zuordnung von Verantwortung.
2.) Es wirkt. In Holland wissen die Kraftfahrer, dass sie mindestens 50 mitschuldig sind und fahren entsprechend rücksichtsvoller und vorsichtiger.
In Deutschland haftet der PKW Fahrer beim Unfall mit einem Fahrradfahrer bereits per Default aufgrund der allgemeinen Betriebsgefahr seines KFZ. Die Teilung der Schuld bzw. Verlagerung auf den Radfahrer ist der seltene Ausnahmefall bei grob verkehrswidrigem Verhalten.