Joshi schrieb am 01.11.2024 12:29:
Wenn die NATO solche billigen Tricks einbsetzt, muss man sich nicht wundern, dass Russland irgendwann nachzieht.
Der "billige Trick", den Rußland als auch die Ukraine nach dem 24. Februar 2022 anwenden, hat einen Namen: Organleihe.
Zitat:
"Anders als die Angehörigen der ukrainischen Internationalen Legion bestehen die nordkoreanischen Truppen nicht aus Freiwilligen, die aus eigenem Antrieb für Russland kämpfen. Stattdessen dürfte sie auf Befehl handeln. Trotzdem muss ihre Beteiligung an den Feindseligkeiten nicht bedeuten, dass Nordkorea sich diesen Umstand zurechnen lassen muss. Sollten die entsendeten Soldaten tatsächlich umgekleidet und aus der nordkoreanischen Befehlskette herausgelöst und russischen Einheiten unterstellt werden, läge hierin wohl ein Fall der Organleihe. Völkerrechtlich verantwortlich wäre dann nicht der Entsendungsstaat, sondern der Staat, zu dessen Verfügung das Organ gestellt wurde.
Eine entsprechende Regelung findet sich im Art. 6 der Entwurfsartikel zur Staatenverantwortlichkeit der Völkerrechtskommission, der geltendes Gewohnheitsrecht wiedergibt. Ein Staat, der die Kontrolle über eigene Staatsorgane aufgibt und diese einem anderen Staat zu dessen Verfügung stellt, entzieht sich dadurch seiner völkerrechtlichen Verantwortlichkeit."
Quelle:
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/nordkoreanische-soldaten-in-russland
Konkret:
UN-Vollversammlungsresolution 56/83 - Verantwortlichkeit der Staaten für völkerrechts-
widrige Handlungen
-> Artikel 6 - Verhalten von Organen, die einem Staat von einem anderen Staat zur Verfügung gestellt werden
Die Quelle ist eine PDF-Datei:
https://www.un.org/depts/german/gv-56/band1/ar56083.pdf
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (01.11.2024 14:05).