Als Söldner gilt,
...
f) wer nicht von einem nicht am Konflikt beteiligten Staat in amtlichem Auftrag als Angehöriger seiner Streitkräfte entsandt worden ist.
https://verfassungsblog.de/wagner-ist-keine-soldnertruppe/
Diese Kämpfer sind aber von einer nicht am Konflikt beteiligten Staat in amtlichem Auftrag als Angehörige seiner Streitkräfte entsandt worden. Das ist ein Ausschlusskriterium.