Er kann Vorhaben, was er will. Das ist aber für das Zielland irrelevant. Wenn er asylberechtigt ist, muss er aufgenommen werden solange der Asylgrund existent ist und er nicht aus einem sicheren Drittland einreist. Ob er einwandern (=migrieren) darf, entscheidet nicht er, sondern alleine das Land, in das er will. Und da spielt dann auch weder ein Grund noch woher er kommt die entscheidende Rolle, sondern ob er etwas nützliches für das Zielland kann oder hat.