Hallo,
MajorGriffon schrieb am 03.01.2019 22:25:
...hat vor seinen Lebensmittelpunkt hier hin zu verlegen. Der ist ja schliesslich nicht auf Urlaub, sondern hat seine Zelte im Herkunftsland vollständig abgebrochen.
Wer Asyl nach GG sucht sucht erst mal Schutz vor individueller Verfolgung. Dieser Schutz ist im Sinne der aktuellen Gesetze auf Zeit und eine dauerhafte Verlagerung des Lebensmittelpunkt ist nicht (zwingend) vorgesehen. Das gleiche gilt für Flucht vor Krieg gemäß UNHCR. Bei Migration geht man von einer dauerhaften Verlagerung des Lebensmittelpunkt aus.
Damit ist er auch Migrant. Genau so wie ein Türke Migrant ist, der hier arbeitet, aber plant, seinen Ruhestand am Bosporus zu verbringen.
Dieser Arbeiter im Ausland ist aber ein Fremdarbeiter. Der euphemistische Begriff Gastarbeiter ist IMHO eine Verar$chung unter Anbetracht der miesen Behandlung dieser Arbeiter und sollte daher nicht verwendet werden. So er plant wieder in die Heimat zurück zu kehren ist er kein Migrant. Ein anderes Beispiel für diese Fremdarbeiter sind die Polen in Großbritannien. Hier ist der Status besser ersichtlich.
Nach den aktuellen rechtlichen Regelungen auf nationaler wie internationaler Ebene sind Flucht und Asyl von Migration zu unterscheiden. Unsere Politkaste sowie ihre willigen und billigen systemrelevanten Medien verschweigen diese Unterschiede. Das bedeutet aber nicht, dass man sich nicht doch über das Thema informieren könnte. Dann sieht man auch die Unterschiede und ggf. Schnittmengen von Asyl/Flucht und Migration sowie die Grauzonen.
MfG