Wollten da gar keine Flüchtlinge hin?
Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention werden als Personen definiert, die sich aufgrund einer begründeten Furcht vor Verfolgung außerhalb des Staates aufhalten, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen.
Anzuerkennende Flüchtlinge im Sinne der Konvention sind solche Individuen, die verfolgt werden wegen:
- Rasse
- Religion
- Nationalität
- Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe
- politischer Überzeugung
Die GFK gewährt kein Recht auf Asyl, begründet also keine Einreiserechte für Individuen, sie ist ein Abkommen zwischen Staaten und normiert das Recht im Asyl, nicht auf Asyl.
Wirkliche Flüchtlinge gibt es nur sehr wenige. Daher dient eine Bezeichnung als solche nicht der Wahrheitsfindung. Eine ermüdende Scheindebatte ohne Ende...