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  • Leser2015

493 Beiträge seit 19.11.2015

Aufstand der Ahnungslosen?

Ausgezeichneter Artikel für einen guten Überblick, doch beim gerade aktuellen Aufstand gegen Rechts als Reaktion auf den verlinkten CORRECTIV-Artikel zu den Remigrationsplänen der Neuen Rechten fragt man sich, ob Demonstrierende denn nicht all die Forderungen aus der etablierten Spitzenpolitik mindestens der letzten fünf Jahre kennen, die Deutschen mit Doppelpass deren deutsche Staatsangehörigkeit bei Angehörigkeit zu Strukturen der Organisierten Kriminalität entziehen möchten, um solche Personen dann natürlich als Nichtdeutsche ausweisen zu können (https://www.bundestag.de/presse/hib/821434-821434).

Dieser Wunsch betrifft mindestens die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und geht ursprünglich wohl auf eine Initiative der Innenministerkonferenz auf deren 210. Sitzung in Kiel vom 12.06.2019 bis 14.06.2019 zurück (https://www.innenministerkonferenz.de/IMK/DE/termine/to-beschluesse/20190612_14.html).

Im PDF (https://www.innenministerkonferenz.de/IMK/DE/termine/to-beschluesse/20190614_12/beschluesse.pdf;jsessionid=C91EEF9F995ECDA3FFA5B97936D1D359.live542?__blob=publicationFile&v=2) vom 17.06.2019 zu den zur Veröffentlichung freigegebenen IMK-Beschlüssen findet man auf Seite 20: »Die IMK bittet das BMI, unter den Maßgaben des Verfassungs- und des Staatsangehörigkeitsrechts zu prüfen, ob Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft, die an organisierter Kriminalität nachweisbar mitwirken, die deutsche Staatsbürgerschaft verlieren können.«

Dass das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) diesem Prüfauftrag nachkommen werde, sagte im Bundestag der Parlamentarische Staatssekretär Marco Wanderwitz (CDU) auf eine entsprechende mündliche Anfrage des Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE) am 26.06.2019 zu (https://dip.bundestag.de/vorgang/forderung-nach-einem-entzug-der-deutschen-staatsb%C3%BCrgerschaft-f%C3%BCr-clan-mitglieder/249897).

Und die SPD möchte im Staatsbürgerschaftsrecht geregelt sehen, dass bei unrichtigen oder unvollständigen Angaben im Rahmen einer Einbürgerung sogar bis zu zehn Jahre später der deutsche Pass rückwirkend wieder entzogen werden kann, wobei bereits der Nachweis einer antisemitischen Grundeinstellung dann als Indiz dafür gelten könne, dass eine Dekade zuvor ein falsches Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung abgegeben worden sei (https://www.tagesspiegel.de/politik/bis-zu-zehn-jahre-ruckwirkend-spd-will-antisemiten-deutschen-pass-nachtraglich-entziehen-10782103.html).

All dies öffnet staatlicher Willkür doch Tür und Tor! Was im deutschen Staatsbürgerschaftsrecht ist eigentlich noch links? Und reden auf Demos nicht sonst nur Querdenkende vom Grundgesetz, um dann mittels Nazivergleichen unseren Staat verfassungsschutzrelevant zu delegitimieren?

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