Bluebird47 schrieb am 10. September 2015 18:20
> Oder bezeichnest du Fremde, die in dein Haus ohne Ankündigung,
> Einladung und ordnungsgemäße "Türkontrolle" eindringen, als "Gäste"?
Die Einladung ist da und steht im Grundgesetz.
> http://dejure.org/gesetze/GG/16a.html
Das gilt aber nur für _politisch Verfolgte_ und
nicht für Glückssucher und Einwanderung in die Sozialsysteme
aus monetären oder anderen Gründen.
Deshalb wäre eine effektive Türkontrolle schon wichtig,
Das wissen aber auch die potentiellen Gäste und kommen ohne Papiere
zu uns und behaupten z.B. einfach mal Syrer zu sein.
Das Gegenteil zu beweisen ist sicher nicht einfach.
Also drückt man alle Augen zu.
Wir sind schließlich Deutschland und 1000 Jahre schämen noch nicht
um.
VfH
> Oder bezeichnest du Fremde, die in dein Haus ohne Ankündigung,
> Einladung und ordnungsgemäße "Türkontrolle" eindringen, als "Gäste"?
Die Einladung ist da und steht im Grundgesetz.
> http://dejure.org/gesetze/GG/16a.html
Das gilt aber nur für _politisch Verfolgte_ und
nicht für Glückssucher und Einwanderung in die Sozialsysteme
aus monetären oder anderen Gründen.
Deshalb wäre eine effektive Türkontrolle schon wichtig,
Das wissen aber auch die potentiellen Gäste und kommen ohne Papiere
zu uns und behaupten z.B. einfach mal Syrer zu sein.
Das Gegenteil zu beweisen ist sicher nicht einfach.
Also drückt man alle Augen zu.
Wir sind schließlich Deutschland und 1000 Jahre schämen noch nicht
um.
VfH