Das hat jeder Bildungseuropäer zuallererst mit der Muttermilch
aufzusaugen:
Daß der bei weitem größte Teil der Menschen (darunter das ganze
schöne Geschlecht) den Schritt zur Mündigkeit, außer dem daß er
beschwerlich ist, auch für sehr gefährlich halte: dafür sorgen schon
jene Vormünder, die die Oberaufsicht über sie gütigst auf sich
genommen haben. [Immanuel Kant]
In dem nun folgenden Absatz erklärt Kant, warum ein großer Teil der
Menschen, obwohl sie längst erwachsen sind und fähig wären selbst zu
denken, Zeit ihres Lebens unmündig bleiben und dies auch noch gerne
sind. Der Grund dafür sei „Faulheit und Feigheit“. Denn es sei
bequem, unmündig zu sein. Das „verdrießliche Geschäft“ des
eigenständigen Denkens könne leicht auf andere übertragen werden. Wer
einen Arzt habe, müsse seine Diät nicht selbst beurteilen, anstatt
sich selbst Wissen anzueignen, könne man sich auch einfach Bücher
kaufen, wer sich einen „Seelsorger“ leisten könne, brauche selbst
kein Gewissen. Somit sei es nicht nötig, selbst zu denken, und der
Großteil der Menschen (darunter das „ganze schöne Geschlecht“) mache
von dieser Möglichkeit Gebrauch. So werde es für andere leicht, sich
zu den „Vormündern“ dieser Menschen aufzuschwingen. Diese Vormünder
sorgten auch dafür, dass die „unmündigen“ Menschen „den Schritt zu
Mündigkeit“ außer für beschwerlich auch noch für gefährlich hielten.
Kant vergleicht hier die unaufgeklärten Menschen drastisch mit
„Hausvieh“, das dumm gemacht worden sei. Sie würden eingesperrt in
einen „Gängelwagen“, dies war im 18. Jahrhundert ein Korbgestell auf
Rädern, mit dem Kinder das Laufen lernten. Diesen „Eingesperrten“
würden von ihren Vormündern stets die Gefahren gezeigt, die ihnen
drohten, wenn sie versuchten selbstständig zu handeln. So werde es
für jeden einzelnen Menschen schwer, sich alleine aus der
Unmündigkeit zu befreien. Zum einen, weil er sie „liebgewonnen“ habe,
weil sie bequem sei, und zum anderen, weil er inzwischen größtenteils
wirklich unfähig sei sich seines eigenen Verstandes zu bedienen, weil
man ihn nie den Versuch dazu habe machen lassen und ihn davon
abgeschreckt habe.
Daraufhin behandelt Kant die Aufklärung des Einzelnen im Vergleich
zur Gesamtöffentlichkeit. Wegen der vorher beschriebenen Zustände
habe der einzelne Mensch nur geringe Möglichkeiten, sich selbst
aufzuklären. Wahrscheinlicher sei es, dass sich ein „Publikum“, also
im Gegensatz zum Individuum die gesamte Gesellschaft eines Staates
oder große Teile davon, aufkläre. Denn unter der Vielzahl der
unmündigen Bürger fänden sich immer ein paar „Selbstdenkende“. Als
Vorbedingung fordert Kant Freiheit. Unter dieser Voraussetzung
scheint ihm die Aufklärung der Öffentlichkeit „beinahe
unausbleiblich“. Diese durch eine Revolution durchzusetzen lehnt Kant
ab. Eine Revolution werde nie eine „wahre Reform der Denkungsart“
ermöglichen. Er setzt also auf Reform statt Revolution.
Die von Kant als notwendige Voraussetzung der Aufklärung geforderte
Freiheit ist das Recht von seiner Vernunft in allen Bereichen
„öffentlichen Gebrauch zu machen“. Der öffentliche Gebrauch der
Vernunft sei derjenige, den jemand als Privatmann, also z.B. als
Gelehrter vor seinem Lesepublikum, mache. Im Gegensatz dazu steht der
„Privatgebrauch“ der Vernunft. Dies sei derjenige Gebrauch von der
Vernunft, den jemand als Inhaber eines öffentlichen Amtes mache, z.B.
als Offizier oder als Beamter. Der öffentliche Gebrauch der Vernunft
beinhaltet also die Redefreiheit, das Recht der freien
Meinungsäußerung in Rede und Schrift. Er muss, so Kant, „jederzeit
frei sein“. Dagegen könne (und müsse auch teilweise) der
Privatgebrauch der Vernunft „öfters sehr enge eingeschränkt sein“.
Dies sei der Aufklärung nicht weiter hinderlich. Zur Erklärung führt
Kant folgendes Beispiel an: Wenn ein Offizier im Kriegsdienst von
seinen Vorgesetzten einen Befehl erhalte, dürfe er nicht im Dienst
über die Zweckmäßigkeit oder Nützlichkeit diese Befehls räsonieren,
sondern müsse gehorchen. Allerdings könne ihm später nicht verwehrt
werden, über die Fehler im Kriegsdienst zu schreiben und dies dann
seinem Lesepublikum zur Bewertung vorzulegen.
Amtsträger, aber auch die einzelnen Bürger, sind demnach im Bereich
ihres Amtes bzw. ihrer staatsbürgerlicher Pflichten, z.B. beim Zahlen
von Abgaben, zu Gehorsam verpflichtet, um die Ordnung und die
Sicherheit des Staates und seiner Institutionen zu gewährleisten.
Dadurch aber, dass sie als Gelehrte öffentlich von ihrer Vernunft
Gebrauch machen können, ergibt sich die Möglichkeit der öffentlichen
wissenschaftlichen Diskussion der Verhältnisse im Staat. Auf diesem
Weg kann der Monarch zur Einsicht und zur Änderung der Verhältnisse
bewegt werden. So können also nach Kant Reformen erreicht werden.
Die Frage „Leben wir jetzt in einem aufgeklärten Zeitalter?“ verneint
Kant, aber man lebe jetzt in einem Zeitalter der Aufklärung.
Besonders in „Religionsdingen“ seien die meisten Menschen noch sehr
weit davon entfernt, sich selbst ihres Verstandes ohne fremde Leitung
zu bedienen. Allerdings gebe es doch auch deutliche Anzeichen dafür,
dass die allgemeine Aufklärung voranschreite.
Quelle:
> http://de.wikipedia.org/wiki/Beantwortung_der_Frage:_Was_ist_Aufklärung
aufzusaugen:
Daß der bei weitem größte Teil der Menschen (darunter das ganze
schöne Geschlecht) den Schritt zur Mündigkeit, außer dem daß er
beschwerlich ist, auch für sehr gefährlich halte: dafür sorgen schon
jene Vormünder, die die Oberaufsicht über sie gütigst auf sich
genommen haben. [Immanuel Kant]
In dem nun folgenden Absatz erklärt Kant, warum ein großer Teil der
Menschen, obwohl sie längst erwachsen sind und fähig wären selbst zu
denken, Zeit ihres Lebens unmündig bleiben und dies auch noch gerne
sind. Der Grund dafür sei „Faulheit und Feigheit“. Denn es sei
bequem, unmündig zu sein. Das „verdrießliche Geschäft“ des
eigenständigen Denkens könne leicht auf andere übertragen werden. Wer
einen Arzt habe, müsse seine Diät nicht selbst beurteilen, anstatt
sich selbst Wissen anzueignen, könne man sich auch einfach Bücher
kaufen, wer sich einen „Seelsorger“ leisten könne, brauche selbst
kein Gewissen. Somit sei es nicht nötig, selbst zu denken, und der
Großteil der Menschen (darunter das „ganze schöne Geschlecht“) mache
von dieser Möglichkeit Gebrauch. So werde es für andere leicht, sich
zu den „Vormündern“ dieser Menschen aufzuschwingen. Diese Vormünder
sorgten auch dafür, dass die „unmündigen“ Menschen „den Schritt zu
Mündigkeit“ außer für beschwerlich auch noch für gefährlich hielten.
Kant vergleicht hier die unaufgeklärten Menschen drastisch mit
„Hausvieh“, das dumm gemacht worden sei. Sie würden eingesperrt in
einen „Gängelwagen“, dies war im 18. Jahrhundert ein Korbgestell auf
Rädern, mit dem Kinder das Laufen lernten. Diesen „Eingesperrten“
würden von ihren Vormündern stets die Gefahren gezeigt, die ihnen
drohten, wenn sie versuchten selbstständig zu handeln. So werde es
für jeden einzelnen Menschen schwer, sich alleine aus der
Unmündigkeit zu befreien. Zum einen, weil er sie „liebgewonnen“ habe,
weil sie bequem sei, und zum anderen, weil er inzwischen größtenteils
wirklich unfähig sei sich seines eigenen Verstandes zu bedienen, weil
man ihn nie den Versuch dazu habe machen lassen und ihn davon
abgeschreckt habe.
Daraufhin behandelt Kant die Aufklärung des Einzelnen im Vergleich
zur Gesamtöffentlichkeit. Wegen der vorher beschriebenen Zustände
habe der einzelne Mensch nur geringe Möglichkeiten, sich selbst
aufzuklären. Wahrscheinlicher sei es, dass sich ein „Publikum“, also
im Gegensatz zum Individuum die gesamte Gesellschaft eines Staates
oder große Teile davon, aufkläre. Denn unter der Vielzahl der
unmündigen Bürger fänden sich immer ein paar „Selbstdenkende“. Als
Vorbedingung fordert Kant Freiheit. Unter dieser Voraussetzung
scheint ihm die Aufklärung der Öffentlichkeit „beinahe
unausbleiblich“. Diese durch eine Revolution durchzusetzen lehnt Kant
ab. Eine Revolution werde nie eine „wahre Reform der Denkungsart“
ermöglichen. Er setzt also auf Reform statt Revolution.
Die von Kant als notwendige Voraussetzung der Aufklärung geforderte
Freiheit ist das Recht von seiner Vernunft in allen Bereichen
„öffentlichen Gebrauch zu machen“. Der öffentliche Gebrauch der
Vernunft sei derjenige, den jemand als Privatmann, also z.B. als
Gelehrter vor seinem Lesepublikum, mache. Im Gegensatz dazu steht der
„Privatgebrauch“ der Vernunft. Dies sei derjenige Gebrauch von der
Vernunft, den jemand als Inhaber eines öffentlichen Amtes mache, z.B.
als Offizier oder als Beamter. Der öffentliche Gebrauch der Vernunft
beinhaltet also die Redefreiheit, das Recht der freien
Meinungsäußerung in Rede und Schrift. Er muss, so Kant, „jederzeit
frei sein“. Dagegen könne (und müsse auch teilweise) der
Privatgebrauch der Vernunft „öfters sehr enge eingeschränkt sein“.
Dies sei der Aufklärung nicht weiter hinderlich. Zur Erklärung führt
Kant folgendes Beispiel an: Wenn ein Offizier im Kriegsdienst von
seinen Vorgesetzten einen Befehl erhalte, dürfe er nicht im Dienst
über die Zweckmäßigkeit oder Nützlichkeit diese Befehls räsonieren,
sondern müsse gehorchen. Allerdings könne ihm später nicht verwehrt
werden, über die Fehler im Kriegsdienst zu schreiben und dies dann
seinem Lesepublikum zur Bewertung vorzulegen.
Amtsträger, aber auch die einzelnen Bürger, sind demnach im Bereich
ihres Amtes bzw. ihrer staatsbürgerlicher Pflichten, z.B. beim Zahlen
von Abgaben, zu Gehorsam verpflichtet, um die Ordnung und die
Sicherheit des Staates und seiner Institutionen zu gewährleisten.
Dadurch aber, dass sie als Gelehrte öffentlich von ihrer Vernunft
Gebrauch machen können, ergibt sich die Möglichkeit der öffentlichen
wissenschaftlichen Diskussion der Verhältnisse im Staat. Auf diesem
Weg kann der Monarch zur Einsicht und zur Änderung der Verhältnisse
bewegt werden. So können also nach Kant Reformen erreicht werden.
Die Frage „Leben wir jetzt in einem aufgeklärten Zeitalter?“ verneint
Kant, aber man lebe jetzt in einem Zeitalter der Aufklärung.
Besonders in „Religionsdingen“ seien die meisten Menschen noch sehr
weit davon entfernt, sich selbst ihres Verstandes ohne fremde Leitung
zu bedienen. Allerdings gebe es doch auch deutliche Anzeichen dafür,
dass die allgemeine Aufklärung voranschreite.
Quelle:
> http://de.wikipedia.org/wiki/Beantwortung_der_Frage:_Was_ist_Aufklärung