Ansicht umschalten
Avatar von Exoteriker
  • Exoteriker

mehr als 1000 Beiträge seit 31.08.2011

Nix Quatsch, bitte informieren.

Martin_ABG schrieb am 22. Januar 2013 15:43

> Nach dem Krieg galt ein sehr strenges Waffengesetz, 

Bis 1952.

> nach dem Deutschlandvertrag galt wieder das Reichswaffengesetz

Und dieses "Reichswaffengesetz" war, um die ganzen rassistischen,
antijüdischen und antikommunistischen Formulierungen und Auslegungen
bereinigt, ziemlich lax im Vergleich zu dem, was wir heute haben.

> + regionale Gesetze. 

Weil der Bund erstmal gar keine Gesetzgebungskompetenz zum Thema
"Erwerb" hatte.

> Darum gab es kurzzeitig in Bayern und Hessen Gewehre beim
> Versandhaus, aber nur alte einfache Karabiner. 

"alt"? Langwaffen waren damals ziemlich einfach erwerbbar. Und das
unabhhängig davon, ob es ein alter Schießprügel oder ein neues
Jagdgewehr war.

> Und man hört selten von Überfällen mit Wehrmachtkarabinern... 

Warum sind die Dinger dann heute erlaubnispflichtig?

Wie gesagt, in Österreich sind solche Dinger heute noch relativ
einfach legal erwerbbar.

> Aber so einfach man die Verbrechen auf die Waffen schieben kann, kann
> man auch die illegalen Waffen in Deutschland mit der netten Anekdote
> erklären. 

Das ist keine Anekdote.

Zumal man 1972 so bescheuert war, die Registrierung von Altbeständen
mit einer zeitlichen Begrenzung der Besitzerlaubnis zu verbinden, was
natürlich dazu führte, dass die Bereitschaft zur Registrierung nicht
so hoch war, wie sie hätte sein können.

> Dazu kommen natürlich noch ein paar von Jägern denen ihre Waffen
> geklaut wurden.

Eine vernachlässigbare Zahl im Vergleich zu den anderen Quellen.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten