agb01 schrieb am 24. Januar 2013 21:36
> Wenn jemand eine Waffe traegt, kann man davon ausgehen, dass er oder
> sie bereit ist, diese auch einzusetzten. Ohne diese impizite
> Bereitschaft zum Einsatz der Waffe waere das Tragen einer Waffe
> sinnlos.
Stimmt nicht. Denn wie will ein Außenstehender herausfinden, ob und
unter welchen Umständen jemand bereit ist, diesen Einsatz
durchzuziehen? Das geht nämlich nicht.
Im Tierreich nennt sich die entsprechende (erfolgreiche!) Strategie
auch "Mimikry". Man muss nicht wehrhaft sein, es hilft schon, wenn
man so aussieht oder tut, als wäre man es.
> Insbesondere Abschreckung funktioniert nur, wenn das Gegenueber
> davon ueberzeugt ist, dass die angekuendigten Konsequenzen auch
> tatsaechlich eintreten werden.
Der Gegner muss nicht davon überzeugt sein. Es reicht, wenn das
Produkt aus Schwere der Konsequenzen und voraussichtilcher
Eintrittswahrscheinlichkeit hoch genug ist.
> (3) Wenn die Waffen Schusswaffen sind, muss C entweder ein verflixt
> guter Schuetze sein, um A und B beide kampfunfaehig zu schiessen oder
> riskiert etliches an Kollateralschaeden.
Falsches Dilemma. Wenn man nicht weiss, wer der Angreifer und wer der
Angegriffene ist, macht man selbstverständlich erst einmal gar
nichts, denn alles andere führt hinterher höchstwahrscheinlich zu
rechtlichen Problemen.
> Und sollten A und B ihre Auseinandersetzung nur geschauspielert
> haben, kriegt C im Fall (3) ein gravierendes legales Problem,
> waehrend Faelle (1) und (2) relativ harmlos sind.
Wenn C bei der Schauspielerei davon ausgehen konnte, dass einer der
beiden rechtswidrig angegriffen wird und ihm hilft, dann kriegt er
kein Problem, das sich nicht mit einem kompetenten Anwalt aus der
Welt schaffen ließe.
(Siehe auch den Fall mit dem Rocker - der wies auch nur nach, dass er
von einem rechtswidrigen Angriff ausgehen musste, obwohl der Angriff
auf seine Wohnung eigentlich rechtmäßig war.)
> Wenn jemand eine Waffe traegt, kann man davon ausgehen, dass er oder
> sie bereit ist, diese auch einzusetzten. Ohne diese impizite
> Bereitschaft zum Einsatz der Waffe waere das Tragen einer Waffe
> sinnlos.
Stimmt nicht. Denn wie will ein Außenstehender herausfinden, ob und
unter welchen Umständen jemand bereit ist, diesen Einsatz
durchzuziehen? Das geht nämlich nicht.
Im Tierreich nennt sich die entsprechende (erfolgreiche!) Strategie
auch "Mimikry". Man muss nicht wehrhaft sein, es hilft schon, wenn
man so aussieht oder tut, als wäre man es.
> Insbesondere Abschreckung funktioniert nur, wenn das Gegenueber
> davon ueberzeugt ist, dass die angekuendigten Konsequenzen auch
> tatsaechlich eintreten werden.
Der Gegner muss nicht davon überzeugt sein. Es reicht, wenn das
Produkt aus Schwere der Konsequenzen und voraussichtilcher
Eintrittswahrscheinlichkeit hoch genug ist.
> (3) Wenn die Waffen Schusswaffen sind, muss C entweder ein verflixt
> guter Schuetze sein, um A und B beide kampfunfaehig zu schiessen oder
> riskiert etliches an Kollateralschaeden.
Falsches Dilemma. Wenn man nicht weiss, wer der Angreifer und wer der
Angegriffene ist, macht man selbstverständlich erst einmal gar
nichts, denn alles andere führt hinterher höchstwahrscheinlich zu
rechtlichen Problemen.
> Und sollten A und B ihre Auseinandersetzung nur geschauspielert
> haben, kriegt C im Fall (3) ein gravierendes legales Problem,
> waehrend Faelle (1) und (2) relativ harmlos sind.
Wenn C bei der Schauspielerei davon ausgehen konnte, dass einer der
beiden rechtswidrig angegriffen wird und ihm hilft, dann kriegt er
kein Problem, das sich nicht mit einem kompetenten Anwalt aus der
Welt schaffen ließe.
(Siehe auch den Fall mit dem Rocker - der wies auch nur nach, dass er
von einem rechtswidrigen Angriff ausgehen musste, obwohl der Angriff
auf seine Wohnung eigentlich rechtmäßig war.)