Exoteriker schrieb am 25. Januar 2013 09:22
> agb01 schrieb am 24. Januar 2013 21:36
>
> > Wenn jemand eine Waffe traegt, kann man davon ausgehen, dass er oder
> > sie bereit ist, diese auch einzusetzten. Ohne diese impizite
> > Bereitschaft zum Einsatz der Waffe waere das Tragen einer Waffe
> > sinnlos.
>
> Stimmt nicht. Denn wie will ein Außenstehender herausfinden, ob und
> unter welchen Umständen jemand bereit ist, diesen Einsatz
> durchzuziehen? Das geht nämlich nicht.
>
> Im Tierreich nennt sich die entsprechende (erfolgreiche!) Strategie
> auch "Mimikry". Man muss nicht wehrhaft sein, es hilft schon, wenn
> man so aussieht oder tut, als wäre man es.
Mimikry funktioniert nur, weil der Feind des Feindes, der nachgemacht
wird, tatsaechlich wehrhaft ist. Sobald Mimikry als solches erkannt
ist, hilft es nicht mehr.
> > Insbesondere Abschreckung funktioniert nur, wenn das Gegenueber
> > davon ueberzeugt ist, dass die angekuendigten Konsequenzen auch
> > tatsaechlich eintreten werden.
>
> Der Gegner muss nicht davon überzeugt sein. Es reicht, wenn das
> Produkt aus Schwere der Konsequenzen und voraussichtilcher
> Eintrittswahrscheinlichkeit hoch genug ist.
Ausgerechnet das ist aber einer der wenigen Bereiche, in denen es
kaum Grau gibt. Entweder mein Gegner glaubt mir, dass ich die Waffe
bei entsprechender Bedrohung einsetze, oder er glaubt es mir nicht.
Im zweiten Fall bin ich dann durch meine eigene Waffe eher mehr
gefaehrdet als weniger. Das Tragen der Waffe ist also sinnlos bis
kontraproduktiv, wenn ich nicht bereit bin, die Waffe einzusetzen.
> > (3) Wenn die Waffen Schusswaffen sind, muss C entweder ein verflixt
> > guter Schuetze sein, um A und B beide kampfunfaehig zu schiessen oder
> > riskiert etliches an Kollateralschaeden.
>
> Falsches Dilemma. Wenn man nicht weiss, wer der Angreifer und wer der
> Angegriffene ist, macht man selbstverständlich erst einmal gar
> nichts, denn alles andere führt hinterher höchstwahrscheinlich zu
> rechtlichen Problemen.
Ergo riskiert C durch Nichtstun Kollateralschaden, der in den beiden
anderen Szenarien bedeutend weniger gross waere.
> > Und sollten A und B ihre Auseinandersetzung nur geschauspielert
> > haben, kriegt C im Fall (3) ein gravierendes legales Problem,
> > waehrend Faelle (1) und (2) relativ harmlos sind.
>
> Wenn C bei der Schauspielerei davon ausgehen konnte, dass einer der
> beiden rechtswidrig angegriffen wird und ihm hilft, dann kriegt er
> kein Problem, das sich nicht mit einem kompetenten Anwalt aus der
> Welt schaffen ließe.
>
> (Siehe auch den Fall mit dem Rocker - der wies auch nur nach, dass er
> von einem rechtswidrigen Angriff ausgehen musste, obwohl der Angriff
> auf seine Wohnung eigentlich rechtmäßig war.)
>
Der Fall mit dem Rocker ist nicht vergleichbar, da der Rocker davon
ausgehen durfte, dass er selbst bedroht sei.
C ist nur indirekt bedroht und versucht eine Auseinandersetzung, die
unbeteiligte Dritte gefaehrdet, zu beenden. Je nach Interpretation
kann man eventuell auch sagen, dass C versucht Nothilfe zu leisten.
> agb01 schrieb am 24. Januar 2013 21:36
>
> > Wenn jemand eine Waffe traegt, kann man davon ausgehen, dass er oder
> > sie bereit ist, diese auch einzusetzten. Ohne diese impizite
> > Bereitschaft zum Einsatz der Waffe waere das Tragen einer Waffe
> > sinnlos.
>
> Stimmt nicht. Denn wie will ein Außenstehender herausfinden, ob und
> unter welchen Umständen jemand bereit ist, diesen Einsatz
> durchzuziehen? Das geht nämlich nicht.
>
> Im Tierreich nennt sich die entsprechende (erfolgreiche!) Strategie
> auch "Mimikry". Man muss nicht wehrhaft sein, es hilft schon, wenn
> man so aussieht oder tut, als wäre man es.
Mimikry funktioniert nur, weil der Feind des Feindes, der nachgemacht
wird, tatsaechlich wehrhaft ist. Sobald Mimikry als solches erkannt
ist, hilft es nicht mehr.
> > Insbesondere Abschreckung funktioniert nur, wenn das Gegenueber
> > davon ueberzeugt ist, dass die angekuendigten Konsequenzen auch
> > tatsaechlich eintreten werden.
>
> Der Gegner muss nicht davon überzeugt sein. Es reicht, wenn das
> Produkt aus Schwere der Konsequenzen und voraussichtilcher
> Eintrittswahrscheinlichkeit hoch genug ist.
Ausgerechnet das ist aber einer der wenigen Bereiche, in denen es
kaum Grau gibt. Entweder mein Gegner glaubt mir, dass ich die Waffe
bei entsprechender Bedrohung einsetze, oder er glaubt es mir nicht.
Im zweiten Fall bin ich dann durch meine eigene Waffe eher mehr
gefaehrdet als weniger. Das Tragen der Waffe ist also sinnlos bis
kontraproduktiv, wenn ich nicht bereit bin, die Waffe einzusetzen.
> > (3) Wenn die Waffen Schusswaffen sind, muss C entweder ein verflixt
> > guter Schuetze sein, um A und B beide kampfunfaehig zu schiessen oder
> > riskiert etliches an Kollateralschaeden.
>
> Falsches Dilemma. Wenn man nicht weiss, wer der Angreifer und wer der
> Angegriffene ist, macht man selbstverständlich erst einmal gar
> nichts, denn alles andere führt hinterher höchstwahrscheinlich zu
> rechtlichen Problemen.
Ergo riskiert C durch Nichtstun Kollateralschaden, der in den beiden
anderen Szenarien bedeutend weniger gross waere.
> > Und sollten A und B ihre Auseinandersetzung nur geschauspielert
> > haben, kriegt C im Fall (3) ein gravierendes legales Problem,
> > waehrend Faelle (1) und (2) relativ harmlos sind.
>
> Wenn C bei der Schauspielerei davon ausgehen konnte, dass einer der
> beiden rechtswidrig angegriffen wird und ihm hilft, dann kriegt er
> kein Problem, das sich nicht mit einem kompetenten Anwalt aus der
> Welt schaffen ließe.
>
> (Siehe auch den Fall mit dem Rocker - der wies auch nur nach, dass er
> von einem rechtswidrigen Angriff ausgehen musste, obwohl der Angriff
> auf seine Wohnung eigentlich rechtmäßig war.)
>
Der Fall mit dem Rocker ist nicht vergleichbar, da der Rocker davon
ausgehen durfte, dass er selbst bedroht sei.
C ist nur indirekt bedroht und versucht eine Auseinandersetzung, die
unbeteiligte Dritte gefaehrdet, zu beenden. Je nach Interpretation
kann man eventuell auch sagen, dass C versucht Nothilfe zu leisten.