Exoteriker schrieb am 22. Januar 2013 16:01
> Martin_ABG schrieb am 22. Januar 2013 15:43
>
> > Nach dem Krieg galt ein sehr strenges Waffengesetz,
>
> Bis 1952.
Das ist nach dem Krieg
> > nach dem Deutschlandvertrag galt wieder das Reichswaffengesetz
>
> Und dieses "Reichswaffengesetz" war, um die ganzen rassistischen,
> antijüdischen und antikommunistischen Formulierungen und Auslegungen
> bereinigt, ziemlich lax im Vergleich zu dem, was wir heute haben.
Abgesehen von Schreckschusswaffen habe ich die wichtigsten
Unterschiede aufgezählt.
OK, höhere NSDAP Funktionäre brauchten keinen Waffenschein, die waren
aber nach 1952 rar...
> > + regionale Gesetze.
>
> Weil der Bund erstmal gar keine Gesetzgebungskompetenz zum Thema
> "Erwerb" hatte.
>
> > Darum gab es kurzzeitig in Bayern und Hessen Gewehre beim
> > Versandhaus, aber nur alte einfache Karabiner.
>
> "alt"? Langwaffen waren damals ziemlich einfach erwerbbar. Und das
> unabhhängig davon, ob es ein alter Schießprügel oder ein neues
> Jagdgewehr war.
Ein 98 K ohne Visier ist wohl nur für große langsame Tiere als
Jagdgewehr geeignet.
"Doch jeder Deutsche über 18 darf sich mit einem Wehrmachtskarabiner
98 K ausrüsten, sofern die "Waffe, die Erinnerungen wachruft"
(Karabiner-Werbung des Gelnhausener Waffenversandhändlers Heinz
Trolle), keine Bajonetthalterung und keine Visiereinstellung für
größere Entfernungen hat."
Quelle:Spiegel
> > Und man hört selten von Überfällen mit Wehrmachtkarabinern...
>
> Warum sind die Dinger dann heute erlaubnispflichtig?
Ne Wohnung kann man damit ganz gut gegen aufdringliche Polizisten
verteidigen.
> Wie gesagt, in Österreich sind solche Dinger heute noch relativ
> einfach legal erwerbbar.
>
> > Aber so einfach man die Verbrechen auf die Waffen schieben kann, kann
> > man auch die illegalen Waffen in Deutschland mit der netten Anekdote
> > erklären.
>
> Das ist keine Anekdote.
Mit dem Versandhaus?
> Zumal man 1972 so bescheuert war, die Registrierung von Altbeständen
> mit einer zeitlichen Begrenzung der Besitzerlaubnis zu verbinden, was
> natürlich dazu führte, dass die Bereitschaft zur Registrierung nicht
> so hoch war, wie sie hätte sein können.
Nachträglich zu bitten vorhandene Waffen zu registrieren, ist ja auch
arg blauäugig.
> > Dazu kommen natürlich noch ein paar von Jägern denen ihre Waffen
> > geklaut wurden.
>
> Eine vernachlässigbare Zahl im Vergleich zu den anderen Quellen.
> Martin_ABG schrieb am 22. Januar 2013 15:43
>
> > Nach dem Krieg galt ein sehr strenges Waffengesetz,
>
> Bis 1952.
Das ist nach dem Krieg
> > nach dem Deutschlandvertrag galt wieder das Reichswaffengesetz
>
> Und dieses "Reichswaffengesetz" war, um die ganzen rassistischen,
> antijüdischen und antikommunistischen Formulierungen und Auslegungen
> bereinigt, ziemlich lax im Vergleich zu dem, was wir heute haben.
Abgesehen von Schreckschusswaffen habe ich die wichtigsten
Unterschiede aufgezählt.
OK, höhere NSDAP Funktionäre brauchten keinen Waffenschein, die waren
aber nach 1952 rar...
> > + regionale Gesetze.
>
> Weil der Bund erstmal gar keine Gesetzgebungskompetenz zum Thema
> "Erwerb" hatte.
>
> > Darum gab es kurzzeitig in Bayern und Hessen Gewehre beim
> > Versandhaus, aber nur alte einfache Karabiner.
>
> "alt"? Langwaffen waren damals ziemlich einfach erwerbbar. Und das
> unabhhängig davon, ob es ein alter Schießprügel oder ein neues
> Jagdgewehr war.
Ein 98 K ohne Visier ist wohl nur für große langsame Tiere als
Jagdgewehr geeignet.
"Doch jeder Deutsche über 18 darf sich mit einem Wehrmachtskarabiner
98 K ausrüsten, sofern die "Waffe, die Erinnerungen wachruft"
(Karabiner-Werbung des Gelnhausener Waffenversandhändlers Heinz
Trolle), keine Bajonetthalterung und keine Visiereinstellung für
größere Entfernungen hat."
Quelle:Spiegel
> > Und man hört selten von Überfällen mit Wehrmachtkarabinern...
>
> Warum sind die Dinger dann heute erlaubnispflichtig?
Ne Wohnung kann man damit ganz gut gegen aufdringliche Polizisten
verteidigen.
> Wie gesagt, in Österreich sind solche Dinger heute noch relativ
> einfach legal erwerbbar.
>
> > Aber so einfach man die Verbrechen auf die Waffen schieben kann, kann
> > man auch die illegalen Waffen in Deutschland mit der netten Anekdote
> > erklären.
>
> Das ist keine Anekdote.
Mit dem Versandhaus?
> Zumal man 1972 so bescheuert war, die Registrierung von Altbeständen
> mit einer zeitlichen Begrenzung der Besitzerlaubnis zu verbinden, was
> natürlich dazu führte, dass die Bereitschaft zur Registrierung nicht
> so hoch war, wie sie hätte sein können.
Nachträglich zu bitten vorhandene Waffen zu registrieren, ist ja auch
arg blauäugig.
> > Dazu kommen natürlich noch ein paar von Jägern denen ihre Waffen
> > geklaut wurden.
>
> Eine vernachlässigbare Zahl im Vergleich zu den anderen Quellen.