Martin_ABG schrieb am 22. Januar 2013 23:52
> Exoteriker schrieb am 22. Januar 2013 16:01
>
> > Martin_ABG schrieb am 22. Januar 2013 15:43
> >
> > > Nach dem Krieg galt ein sehr strenges Waffengesetz,
> >
> > Bis 1952.
>
> Das ist nach dem Krieg
Da galt aber erstmal gar kein "Waffengesetz", sondern schlicht und
einfach ein Verbot durch die Besatzungmächte.
1957 ist auch "nach dem Krieg", und da galt ein im Vergleich zu heute
sehr laxes Waffenrecht.
> Ein 98 K ohne Visier ist wohl nur für große langsame Tiere als
> Jagdgewehr geeignet.
Äh, gelesen hast du dein Zitat?
> "Doch jeder Deutsche über 18 darf sich mit einem Wehrmachtskarabiner
> 98 K ausrüsten, sofern die "Waffe, die Erinnerungen wachruft"
> (Karabiner-Werbung des Gelnhausener Waffenversandhändlers Heinz
> Trolle), keine Bajonetthalterung und keine Visiereinstellung für
> größere Entfernungen hat."
> Quelle:Spiegel
Diese "Visiereinstellung für größere Entfernungen" sind bei einem
Militärschießprügel 300m und darüber. Das ist ein bisschen was
anderes als "ohne Visier".
Und von anderen Sachen wie Flinten, etc, redest du mal gar nicht. Die
waren ebenfalls erwerbbar.
> Mit dem Versandhaus?
Nein, die Tatsache, dass es vor 1972 wesentlich weniger umständlich
war, legal Waffen zu erwerben als danach.
> Nachträglich zu bitten vorhandene Waffen zu registrieren, ist ja auch
> arg blauäugig.
Och, der deutsche Michel hätte da schon mitgespielt, wenn man nicht
so bescheuert gewesen wäre, aus der Registrierung eine um fünf Jahre
verzögerte Enteignung und Konfizierung zu machen.
Aber man musst ja die böse RAF von Waffen fernhalten.
> Exoteriker schrieb am 22. Januar 2013 16:01
>
> > Martin_ABG schrieb am 22. Januar 2013 15:43
> >
> > > Nach dem Krieg galt ein sehr strenges Waffengesetz,
> >
> > Bis 1952.
>
> Das ist nach dem Krieg
Da galt aber erstmal gar kein "Waffengesetz", sondern schlicht und
einfach ein Verbot durch die Besatzungmächte.
1957 ist auch "nach dem Krieg", und da galt ein im Vergleich zu heute
sehr laxes Waffenrecht.
> Ein 98 K ohne Visier ist wohl nur für große langsame Tiere als
> Jagdgewehr geeignet.
Äh, gelesen hast du dein Zitat?
> "Doch jeder Deutsche über 18 darf sich mit einem Wehrmachtskarabiner
> 98 K ausrüsten, sofern die "Waffe, die Erinnerungen wachruft"
> (Karabiner-Werbung des Gelnhausener Waffenversandhändlers Heinz
> Trolle), keine Bajonetthalterung und keine Visiereinstellung für
> größere Entfernungen hat."
> Quelle:Spiegel
Diese "Visiereinstellung für größere Entfernungen" sind bei einem
Militärschießprügel 300m und darüber. Das ist ein bisschen was
anderes als "ohne Visier".
Und von anderen Sachen wie Flinten, etc, redest du mal gar nicht. Die
waren ebenfalls erwerbbar.
> Mit dem Versandhaus?
Nein, die Tatsache, dass es vor 1972 wesentlich weniger umständlich
war, legal Waffen zu erwerben als danach.
> Nachträglich zu bitten vorhandene Waffen zu registrieren, ist ja auch
> arg blauäugig.
Och, der deutsche Michel hätte da schon mitgespielt, wenn man nicht
so bescheuert gewesen wäre, aus der Registrierung eine um fünf Jahre
verzögerte Enteignung und Konfizierung zu machen.
Aber man musst ja die böse RAF von Waffen fernhalten.