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  • as2

mehr als 1000 Beiträge seit 17.04.2007

Das ist in der Tat Vorratsgesetzgebung


Man beachte Formulierungen im Entwurf wie: diese
oder jene Straftat sei bei Extremisten denkbar oder zu
befürchten. Das taucht im Text der Begründung des Entwurfes
mindestens 3-4 Mal auf.

Es wird also ein Abhören der Bürger zur Bekämpfung von
Delikten ermöglicht, die noch
nie jemals ein Extremist überhaupt je umgesetzt hat.

Ich denke, bei so einer fast schon paranoid erscheinenden
Entwurfsgestaltung kann man in der Tat von Vorratsgesetzgebung a la
Schily sprechen.


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