K3 schrieb am 29.06.2023 18:23:
Joshi schrieb am 29.06.2023 17:22:
Sie können sich die Verträge mit Pfizer/Biontech selbst anschauen, die wurden ja geleakt.
Man kann auch einfach einen Blick ins Infektionsschutzgesetz werfen, §60 Abs.1 Nummer 1a.
https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__60.html
Die Nummer 1a ist offensichtlich neu, aber den §60 zur Haftungsübernahme durch den Staat bei angeordneten oder empfohlenen Impfungen gibt es schon immer.
Das ist hier m.E. nicht die Frage. Und es würde auch zusätzliche Verträge mit Pfizer/Biontech/etc überflüssig machen. Ich denke die Motivation ist eine andere. Der Impfstoff wurde innerhalb kürzester Zeit "Entwickelt". Die Zulassungsstudien wurden zurechtgebogen. Die rasche Skalierung scheint dafür gesorgt zu haben, dass es in der Produktion zur Kontamination einiger Chargen gekommen ist.
D.h. die haben an manchen Stellen nicht die nötige Sorgfalt walten lassen, an anderer Stelle bezüglich des Gefahrenpotential bewusst gelogen.
Dieses Verhalten ist wahrscheinlich durch das Infgesetz nicht abgedeckt und daher die zusätzlichen Abmachungen.
Gruß
DWD