"Obwohl Russland etwa die Region Kursk aus militärisch-operativer Sicht verteidigt, ist das aus rechtlicher Sicht nicht vom Selbstverteidigungsrechts nach Art. 51 der Charta der Vereinten Nationen gedeckt. Folglich kann sich Nordkorea auch nicht an einer solchen Verteidigung beteiligen. Stattdessen wäre auch die reine Verteidigung der Region Kursk völkerrechtlich als Teil des russischen Angriffskrieges zu betrachten und Nordkorea damit Konfliktpartei."
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/nordkoreanische-soldaten-in-russland