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  • kamka

mehr als 1000 Beiträge seit 01.05.2002

Sehr gut analysiert! Der Autor hat das Souveränitätsprinzip nicht beachtet!

Bevor übernationale Regelungen in der BRD wirksam werden können,
müssen diese in nationales Recht unter Beachtung der Verfassung
durch Anwendungsgesetze und Anwendungsbestimmungen übertragen
werden.

Das ist selbst bei Juristen nicht ganz geläufig, die immer davon
z.B. reden, daß EU-Verordnungen direkt wirksam sind. Recht wird
über Verwaltungen meistens durchgesetzt. Und wenn diese keine
Ausführungsbestimmungen in deutscher(!) Amtssprache haben, werden
sie keinen Bleistiftstrich ausführen. 

Bei Gerichten können Regelungen für unwirksam wegen EU-Recht er-
klärt werden. Aber was dann? Wer und wie wird dann die Alternative
geregelt?

Beispiel:

Eine Frau wurde bei der Bundeswehr abgelehnt. Sie klagt vor dem
Europäischen Gerichtshof gegen diese Ablehnung. Sie gewinnt den
Prozeß.

Und dann? Jetzt muß sie warten, bis ein deutsches, vom Bundestag
verabschiedetes Gesetz geändert wird. Da dies Verfahren sich über
Jahre(!) hinzieht, ist sie heute woanders beschäftigt. 

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