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  • Melbar Kasom

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Re: Wie sieht es eigentlich mit Schadensesatz aus?

Lasse Reden schrieb am 23.02.2022 09:45:

Wie sieht es eigentlich mit Schadensesatz aus, wenn Nordstream 2 nicht in Betrieb geht? Da wurden schileßlich von privaten Firmen Milliarden investiert, die sich an alle Auflagen gehalten haben, und das Verbot erfolgt rückwirkend aus rein politischen Gründen.

Habeck hat heute morgen in einem Interview schon zugegeben, dass er die Inbetriebnahme nur mit einem Trick verhindern kann. Das soll über das Gesetz zur Versorgungssicherheit im Energiebereich laufen. Das muss man sich mal reinziehen: die Eröffnung einer weiteren Pipeline soll die Versorgungssicherheit mit Gas verringern. Deshalb muss man sie verhindern.

Ich bin schon gespannt, was die Gerichte zu dieser "Logik" sagen.

Gazprom könnte sich über das sicher existierende "Investitionsschutzabkommen" an ein "Schiedsgericht" wenden.
Wie die Beteiligung der EU-Konzerne aussieht weiss ich nicht, weil es da darauf ankommt, ob die als Kreditgeber oder Teilhaber agieren. Bei ersterem blieben die vollen Kosten (erstmal, s.o.) an Gazprom hängen, bei zweiterem könnten die Konzeren die Bundesregierung vor ordentlichen Gerichten verklagen...

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