Leider hat uns der Autor einen wesentlichen Punkt des Schweizer Strommarkts unterschlagen, den sein Beispiel ignoriert.
Es ist in der Schweiz nicht nur im ländlichen Bereich, sondern auch in mittelgroßen Städten üblich, den Verbrauchern Auflagen zum Zeitpunkt der Nutzung ihrer Strom-Großverbracher mitzugeben, so dürfen z.B. oft Waschmaschinen nicht am Vormittag oder in den frühen Abendstunden betrieben werden.
Begründet wird dies mit "Schutz des Stromnetzes vor Überlastung".
Es ist dort nur anders, aber nicht besser