choke schrieb am 17. Januar 2006 8:50
> TheREALOracle schrieb am 17. Januar 2006 8:10
>
> > Ich kenne genug Leute die wenigstens passiv
> > Wiederstand geleistet haben.
>
> Viele waren das nicht, aber die Bomben haben vor der Explosion sicher
> nicht gefragt, ob jemand für oder gegen Hitler ist. Sprich, die
> Bomben haben das Leben von Widerständlern genauso ausgelöscht wie von
> Gestapo-Schergen; von Säuglingen wie von Greisen. Es war, ganz
> objektiv, ein Verbrechen, denn eine gerechte Bestrafungsaktion konnte
> es nicht sein.
Noch mal nachlesen. Ich habe mich nur dagegen verwehrt alle, oder den
Großteil der Opfer als Unschuldig zu betrachten. Gleichzeitig habe
ich aber auch geschrieben, daß jede Form von Krieg immer Unschuldige
trifft.
Und nein, objektiv kann es nur ein Verbrechen gewesen sein, wenn es
durch ein zu dem Zeitpunkt bereits gültiges Gesetz verboten gewesen
wäre. Und das zeig mir mal. Die Haager Landkriegsordnung beschränkt
sich eindeutig auf den Krieg zu Lande, nicht auf den Krieg in der
Luft und den Krieg zur See. Das bedeutet sie ist hier nicht
anwendbar. Die Konventionen über den Luftkrieg sind erst deutlichnach
dem WKII entstanden.
Unmoralisch und ethisch falsch - ja. Verbrechen im Sinne des
Strafrechts - nein.
> TheREALOracle schrieb am 17. Januar 2006 8:10
>
> > Ich kenne genug Leute die wenigstens passiv
> > Wiederstand geleistet haben.
>
> Viele waren das nicht, aber die Bomben haben vor der Explosion sicher
> nicht gefragt, ob jemand für oder gegen Hitler ist. Sprich, die
> Bomben haben das Leben von Widerständlern genauso ausgelöscht wie von
> Gestapo-Schergen; von Säuglingen wie von Greisen. Es war, ganz
> objektiv, ein Verbrechen, denn eine gerechte Bestrafungsaktion konnte
> es nicht sein.
Noch mal nachlesen. Ich habe mich nur dagegen verwehrt alle, oder den
Großteil der Opfer als Unschuldig zu betrachten. Gleichzeitig habe
ich aber auch geschrieben, daß jede Form von Krieg immer Unschuldige
trifft.
Und nein, objektiv kann es nur ein Verbrechen gewesen sein, wenn es
durch ein zu dem Zeitpunkt bereits gültiges Gesetz verboten gewesen
wäre. Und das zeig mir mal. Die Haager Landkriegsordnung beschränkt
sich eindeutig auf den Krieg zu Lande, nicht auf den Krieg in der
Luft und den Krieg zur See. Das bedeutet sie ist hier nicht
anwendbar. Die Konventionen über den Luftkrieg sind erst deutlichnach
dem WKII entstanden.
Unmoralisch und ethisch falsch - ja. Verbrechen im Sinne des
Strafrechts - nein.