TheREALOracle schrieb am 17. Januar 2006 10:59
> Diese Ermordungen waren ja auch keine Kriegshandlung.
Trotzdem wurden sie in den Nürnberger Prozessen juristisch behandelt.
Genau wie die "Führung eines Angriffskrieges", was 1939 auch kein
Verbrechen im juristischen Sinne war.
> Diese Ermordungen waren ja auch keine Kriegshandlung.
Trotzdem wurden sie in den Nürnberger Prozessen juristisch behandelt.
Genau wie die "Führung eines Angriffskrieges", was 1939 auch kein
Verbrechen im juristischen Sinne war.