Die Ausgangssperre jetzt aufzuheben sei so, als würde man bei einem brechenden Deich die stützenden Sandsäcke wieder entfernen.
äußerte sich laut dem Autor der Anwalt der Regierungsseite, und
Zur Untermauerung hatte man Professor Jaap van Dissel als Zeugen zur Sitzung mitgebracht, den Direktor des RIVM, vergleichbar mit dem deutschen Robert-Koch-Institut.
Personelle Untermauerung, augenscheinlich ohne Begründung der (gar dringenden) Erforderlichkeit, oder hat der Direktor des RIVM Argumente, mit denen dieser Einschnitt in die zu den Grundrechten zu zählenden Bewegungsfreiheit vernünftig erscheint?
Nachdem die gesetzliche Grundlage mit formalen Mängeln unzureichend war dreht sich die Entscheidung mutmaßlich um die Begründung einer allgemeinen Ausgangssperre, auf die tagsüber mit Blick auf den weltweit gemeinsamen "Feind" - polemisch zum eigentlichen Zweck nämlich Schutz vor Infektionen mit nimmermüden Viren - doch nicht verzichtet werden dürfte, würde es nur darum gehen.