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  • Bratapfelkuchen

mehr als 1000 Beiträge seit 22.01.2007

Aktionistischer Unfug

"Bei berechtigten Gründen darf die Frau schweigen".
Und wie findet man das heraus? Vor Gericht. Entweder kann sie das dann belegen (Vollbeweis) und dann ist das Geheimnis vermutlich nicht mehr geheim. Oder aber es ist nicht schützenswert.

Toll finde ich auch, daß der wahre Vater belangt werden soll. Was ist mit der lügenden und mutmaßlich im vermögensrechtlichen Sinne betrügenden Frau?

Was ist, wenn sie gleichwohl schweigt. Zahlt sie dann?

Unausgegorener Unsinn.

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