Wie soll man sich das ganze denn in der Praxis vorstellen? Beugehaft gegen die Mutter, wenn sie sich weigert den leiblichen Vater offenzulegen?
Bessere Lösung: Der Scheinvater kann den Unterhalt von der Frau zurückfordern, diese hat die Möglichkeit Unterhalt vom leiblichen Vater einzuklagen. Möchte sie das aus persönlichen Gründen nicht tun, dann ist das ihre freie Entscheidung. Auf diese Weise bleiben die Rechte beider Seiten - Scheinvater und Mutter - gewahrt, ohne daß die Ausübung der eigenene Rechte auf unbillige Kosten der anderen Seite geschieht.